ААААА СУКА Der Begriff "Webinar" ist seit 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke eingetragen und bis 2023 geschützt (
https://www.gamesundbusiness.de/news/details/begriff-webinar-geschuetzt/ ). Um kostenpflichtige Abmahnungen zu vermeiden, sollte darauf geachtet werden, den Begriff nicht mehr zu verwenden,
insbesondere nicht in öffentlich zugänglichen Texten. Alternative Begriffe sind: Digitales Meeting oder Online-Meeting, digitales Seminar oder Online-Seminar sowie digitale Konferenz oder Online-Konferenz.