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Пишет DK ([info]k_d_s)
@ 2020-04-18 16:17:00


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Entry tags:corona, deutschland

Neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg: Was darf ab 20. April wieder öffnen?
In einem ersten Schritt wird die Öffnung folgender Einrichtungen ab dem 20. April 2020 bei Einhaltung der Hygienevorgaben und Abstandsregelungen – zusätzlich zu den bereits in den letzten Wochen zulässigen Öffnungen – wieder erlaubt:

Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern.
Unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen.
Bibliotheken – auch an Hochschulen.
Archive.

Friseurbetriebe sollen nach Beschluss von Bund und Ländern unter strengen Auflagen zum Infektionsschutz und Hygieneauflagen voraussichtlich ab 4. Mai wieder öffnen können. Dazu müssen in einer späteren Änderung der Verordnung Regelungen erlassen werden. Sobald die Regelungen festgelegt sind, werden sie hier veröffentlicht.

Geschlossen bleiben:

Gaststätten, Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen. Der Außer-Haus-Verkauf Gaststätten, Eisdielen und Cafés ist allerdings gestattet.
Veranstaltungen sind weiterhin grundsätzlich untersagt.
Großveranstaltungen sollen nach Beschluss von Bund und Ländern voraussichtlich mindestens bis zum 31. August 2020 nicht möglich sein. Hierzu müssen die Details noch festgelegt werden.

Die Regelung, dass über die üblicherweise bestehenden Sonntagsöffnungen hinaus weitere Geschäfte am Sonntag geöffnet haben dürfen, wird wieder aufgehoben.